samedi 2 janvier 2016

Verkauf Auto ins EU-Ausland

hier: speziell ein gebrauchtes KFZ aus dem VAG-Regal nach Kroatien.


Fahrzeug ist zugelassen und versichert
Prüfplakette (§ 29 StVZO) ist neu und ich möchte das Fahrzeug nach Kroatien verkaufen.

Nun meine Frage, da das Fahrzeug zugelassen und versichert ist benötige ich für die Überführungsfahrt nach Kroatien (seit 01.07.2013 EU-Mitglied) kein Ausführkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) oder ?

welche Papiere muß ich mitgeben

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bisher: Kfz-Schein und Kfz-Brief)
  • COC (=Certificate of Conformity) bzw.EG-Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach §29 StVZO Übereinstimmungsbescheinigung
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
was muß ich noch beachten?


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