dimanche 13 novembre 2016

Parkverbot bei abgesenktem Bordstein

Gibt es diese Regel eigentlich noch, die ich glaube vor ca. 4 Jahrzehnten bei meiner Fahrausbildung gelernt zu haben ?

Damals hieß es, dass an einer abgesenkten Bordsteinkante parken nicht zulässig sei.
Gut, hier sind dann meistens Grunstückein/ausfahrten, klar, hier darf man eh' nicht parken.

Interessant wird's da, wo der Bordstein abgesenkt ist, aber keinerlei Zufahrt wohin auch immer besteht.

Kennt jemand die genaue Rechtslage ?


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